Verbundene Rechtssachen C‑361/15 P und C‑405/15 P6. Europäischer Gerichtshof (Vierte Kammer). EASY SANITARY SOLUTIONS BV, EUIPO v VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,
Beschreibung
Gemeinschaftsgeschmacksmuster –Neuheit – Eigenart –Befugnisse des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Rahmen der Beweisführung – Dem Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren obliegende Beweislast