Durch Gemeinschaftsverordnung wurde eine Regelung zum gemeinschaftlichen Sortenschutzes eingeführt. Besonderer Zweck dieser Regelung ist die Erteilung von gemeinschaftsweit geltenden gewerblichen Schutzrechten für Pflanzensorten. Die Durchführung der genannten Gemeinschaftsregelung wird durch das Gemeinschaftliche Sortenamt sichergestellt. Dieses Amt - eine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit - hat seine Arbeit am 27. April 1995 aufgenommen. Auf der Webseite finden sich Informationen zur Anmeldung einer Sorte u.v.m.