Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt europäische Patente für die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das am 5. Oktober 1973 in München unterzeichnet wurde und am 7. Oktober 1977 in Kraft trat. Es ist das Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation (EPO), einer auf der Basis des EPÜ gegründeten zwischenstaatlichen Einrichtung, deren Mitglieder die EPÜ-Vertragsstaaten sind.