publications-file

ID
29
Titel
Originaltitel: "Der Rechtsschutz von internationalen Marken", UAIPIT, Veröffentlichungen, 01. September, 2003, http://www.uaipit.com
Land
International
Datum
2003-09-01
Sprache
Spanisch
Beschreibung
Wenn eine Marke registriert wird, ist es wichtig ihren räumlichen Schutzbereich zu festzustellen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten. Dem Anmelder stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Die nationale Marke, die Internationale Marke und /oder die Gemeinschaftsmarke. Während die nationale Marke ihrem Namen entsprechend beim nationalen Marken- und Patentamt anzumelden ist und dem nationalen Markengesetz unterliegt, ist die Gemeinschaftsmarke bei der OAMI (HABM) in Alicante anzumelden. Deren Schutz erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU. Letztlich besteht die Möglichkeit eine Internationale Marke anzumelden, wenn die Marke bereits in ihrem Herkunftsland registriert ist. Im Falle einer in zum Beispiel Spanien bereits eingetragenen Marke bedeutet dies die Möglichkeit, relativ kostengünstig, den bestehenden Schutzbereich erheblich zu erweitern. Der Schutz einer Internationalen Marke richtet sich nach dem Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken von 1891, sowie dem Protokoll bertreffend das Madrider Abkommen bezüglich der internationalen Registrierung von Marken mit Wirkung ab dem 1. April 1996.
Angelegenheit
Kennzeichen (Marken, Geschmacksmuster)
Art der Veröffentlichung
Article


© 2003 uaipit.com. Alle Rechte vorbehalten. ® Eingetragene Gemeinschaftsmarke 2003 Universität Alicante.

Legal Portal: auf Marken, Patente , Recht, Strafrecht Straftaten , Recht, Völkerrecht , geistiges Eigentum, gewerbliche Schutzrechte, mediation
Diese Seite benutzt Cookies...+info