Case Law Record

ID
182
Titel
Rechtssache C-316/05. Gerchitshof der Europäischen Union. NOKIA CORP. vs. JOACIM WÄRDELL
Beschreibung
Gemeinschaftsmarke - Pflicht eines Gemeinschaftsmarkengerichts, einem Dritten die Fortsetzung solcher Handlungen zu verbieten - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein strafbewehrtes generelles Verbot von Handlungen besteht, die eine Gemeinschaftsmarke verletzen oder zu verletzen doren - Begriff der ‚besonderen Gründe‘.
Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union
Land
EU
Anwendungsbereich
EU
Angelegenheit
Kennzeichen (Marken, Geschmacksmuster)
Lösung internationaler Streitfragen
Zuständigkeit/aussergerichtliche Streitbeilegung
Anwendbares Recht
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen
Aussergerichtliche Streitbeilegung (ADR)
Datum
2006-12-14
Art der Auflösung
Vorabentscheidung


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