„Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 – Zuständigkeit bei Verbrauchersachen – Vertrag über eine Frachtschiffsreise – Begriff ‚Pauschalreise‘– Beherbergungsvertrag mit einem Hotel – Präsentation der Reise und des Hotels auf einer Website – Begriff der Tätigkeit, die auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ‚ausgerichtet‘ ist – Kriterien – Zugänglichkeit der Website“.