Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen – Gewinnung von Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen – Patentierbarkeit – Ausschluss der ‚Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken‘ – Begriffe ‚menschlicher Embryo‘ und ‚Verwendung zu industriellen oder kommerziellen Zwecken‘ – Achtung der Menschenwürde.