Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Begriff der ‚Wiedergabe eines Werkes an eine Öffentlichkeit, die an dem Ort, an dem die Wiedergabe ihren Ursprung nimmt, anwesend ist‘ – Verbreitung musikalischer Werke in Anwesenheit einer Öffentlichkeit, ohne dass an die Verwertungsgesellschaft die entsprechenden urheberrechtlichen Vergütungen gezahlt werden – Abschluss von Verträgen mit den Urhebern der Werke über die Ãœbertragung der Vermögensrechte.