Geistiges und gewerbliches Eigentum – Patente – Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel – Möglichkeit, dieses Zertifikat zu erteilen, wenn der Zeitraum zwischen dem Tag der Einreichung der Anmeldung für das Grundpatent und dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Union kürzer als fünf Jahre ist – Verlängerung der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats.