Zusammenfassung auf Italienisch - Landwirtschaft – Verordnungen (EG) Nrn. 1493/1999, 753/2002 und 1429/2004 – Gemeinsame Marktorganisation für Wein – Kennzeichnung der Weine – Verwendung von Namen von Rebsorten oder ihrer Synonyme – Geografische Angabe Tokaj‘ für Weine mit Ursprung in Ungarn – Möglichkeit der Verwendung der Rebsortenbezeichnung ‚Tocai friulano‘ oder Tocai italico‘ als Zusatz zu der geografischen Angabe bestimmter Weine mit Ursprung in Italien – Ausschluss nach einem Ãœbergangszeitraum von dreizehn Jahren, der am 31. März 2007 abgelaufen ist – Gültigkeit – Rechtsgrundlage – Art. 34 EG – Diskriminierungsverbot.