Die Nationalkommission für den Datenschutz, welche die Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt innehat, ist eine unabhängige und durch das Gesetz vom 2. August 2002 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung neu gegründete Behörde. Ihr Auftrag besteht darin , die Gesetzmäßigkeit von Verarbeitungen personenbezogener Daten zu kontrollieren und zu überprüfen und die Achtung der persönlichen Grundrechte und -freiheiten im Bereich des Datenschutzes zu gewährleisten.