Rechtsangleichung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken – Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht – Ephemere Aufzeichnungen von Werken, die von Sendeunternehmen mit eigenen Mitteln und für eigene Sendungen vorgenommen werden – Mit Mitteln eines Dritten vorgenommene Aufzeichnung – Haftung des Sendeunternehmens für jede beeinträchtigende Wirkung von Handlungen und Unterlassungen des Dritten.