Das Mittel der gerichtlichen Unterlassungsverfügung stellt immer noch die wirksamste Methode dar, um unlautere Praktiken zu verbieten oder zu unterbinden, die im elektronischen Handel im Binnenmarkt angewendet werden. Dieses ist für folgenden Fälle anwendbar: Praktiken gegen den Verbraucherschutz, unlauterer Wettbewerb, Schutz der Rechte am Geistigen Eigentum, etc. Das Wissen um die Möglichkeiten, auf die oben beschriebenen Handlungsweisen entsprechend zu reagieren, ist insbesondere für die Marktteilnehmer von größter Bedeutung. Wird doch auf diese Weise letztlich die Rechtssicherheit und das Vertrauen in den Binnenmarkt sichergestellt.