Zusammenfassung in der Originalsprache Englisch. Rechtsmittel – Gemeinschaftlicher Sortenschutz – Verordnung (EG) Nr. 2100/94 – Art. 73 Abs. 2 – Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz durch die Beschwerdekammer des CPVO – Ermessen – Ãœberprüfung durch das Gericht – Art. 55 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 1 Buchst. b – Befugnis des CPVO, eine neue Aufforderung zur Ãœbersendung von Pflanzenmaterial zu erlassen.